Ortsübliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“
Der Gemeinderat Ralbitz-Rosenthal hat am 23.10.2025 den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“ gefasst.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“ auf Flurstück 20/2 und 20/4 sowie auf Teilen des Flurstücks 19/1 und 20/3 der Gemarkung Ralbitz im Südwesten des Ortsteils Ralbitz soll die städtebauliche Ordnung verbessern und auf zukünftige Entwicklungen des Unternehmen PILZtrans und dem kommunalen Bauhof eingehen. Der Geltungsbereich soll als Gewerbegebiet entwickelt werden.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“ findet im Zeitraum vom 30.10.2025 bis 01.12.2025 statt.
Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“ (Vorentwurf mit Stand vom 10.10.2025) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich sind die Unterlagen während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Ralbitz-Rosenthal, Am Marienbrunnen 8, 01920 Ralbitz-Rosenthal, sowie im Verwaltungsverband am Klosterwasser, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau einzusehen.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis einschließlich 01.12.2025 schriftlich, per E-Mail an gemeinde@ralbitz-rosenthal.de oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Rosenthal, den 28.10.2025
Hubertus Rietscher
Bürgermeister
Vorentwurf der 2. Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet südwestlich Ralbitz“
Herr Hubertus Rietscher