Bebauungsplan Gemeinde Ralbitz-Rosenthal Aufstellungsbeschluss

Vorentwurf Bebauungsplan "Zerna Am Sägewerk"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.04.2025 bis 22.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2  Baugesetzbuch (BauGB) :

Vorentwurf des Bebauungsplanes vom 10.03.2025 der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

„Zerna Am Sägewerk“ und Umweltbericht

Der Gemeinderat der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal hat mit Beschluss vom 10.04.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal „Zerna Am Sägewerk“ einschließlich Begründung vom 10.03.2025, sowie den Umweltbericht mit Artenschutzfachbeitrag gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke der Gemarkung Zerna Fl. Nr. 2/56; 2/59 und 1/7. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Vollverfahren gem. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung wird nach § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2025 bis zum 22.05.2025 im Büro des Bürgermeisters der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal, Am Marienbrunnen 8 in 01920 Ralbitz-Rosenthal während der Öffnungszeiten (Dienstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und im Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau während der Dienstzeiten (Montag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit ausgelegt.

Zusätzlich liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:

  • Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes können bis zum 22.05.2025 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal (Am Marienbrunnen 8, in 01920 Ralbitz-Rosenthal) oder beim Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“ (Poststraße 8 in 01920 Panschwitz-Kuckau) abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit der Antragsteller nur Einwendungen geltend macht, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zusätzlich sind diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal unter http://www.ralbitz-rosenthal.de und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Hubertus Rietscher

Bürgermeister                     

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Herr Hubertus Rietscher

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