Innenbereichssatzung Gemeinde Radibor Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.08.2024 bis 27.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Radibor gemäß § 3 Absatz 2 BauGB über die öffentliche Auslage des Entwurfes zur Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“ in der Fassung vom 14.06.2024

Die Gemeinde Radibor hat in seiner Sitzung am 14.08.2024 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“ i.d.F. vom 14.06.2024 beschlossen, die Entwurfsunterlagen i.d.F. vom 14.06.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Planzeichnung (Geltungsbereich) und GOP-Pläne (Bestand und Entwicklung) sind als Anlagen Bestandteile der Ergänzungssatzung.

Mit der Aufstellung dieser Ergänzungssatzung soll die städtebauliche Ordnung in der Ortschaft Luttowitz für einen Teil des Flurstückes 255/1 Gemarkung Luttowitz hergestellt werden. Die Ortslage Luttowitz ist als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil und damit dem Innenbereich zuzuordnen.

Innerhalb des Geltungsbereiches soll eine stationäre Einheit für eine Tierarztpraxis zur Untersuchung, Behandlung und vorrübergehende Unterbringung entstehen können.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird die vorliegende Ergänzungssatzung einschließlich Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 26.08.2024 bis einschließlich 27.09.2024

in der Gemeindeverwaltung Radibor, Alois- Andritzki- Straße 2 in 02627 Radibor, im Sekretariat während folgender Dienststunden oder nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht:

Montag                        09.00 bis 11.30 Uhr

Dienstag                      09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag                  09.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr.

Die Ergänzungssatzung beinhaltet zeichnerische und textliche sowie grünordnerische Festsetzungen, einschließlich Informationen zu umweltrelevanten Aspekten.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen der Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“ (Entwurf i.d.F. vom 14.06.2024) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.

Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“ können bis einschließlich 27.09.2024 schriftlich, per E-Mail an gemeinde@radibor.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Radibor abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen sowie Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Luttowitz Süd“ schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Radibor abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

gez. Rentsch

Bürgermeisterin

Kontakt

Jana Menzel
Dipl.-Ing. (FH) Landespflege

jm I Landschaftsplanung
Büro für Bauleit-, Umwelt- und Landschaftsplanung

Johannes-R.-Becher-Straße 29
02625 Bautzen

Telefon: +49 3591 35 16 506
Mobil:    + 49 173 570 32 61
 

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