Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes „Alte Bautzener Straße“ nach § 10 Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde Radibor gibt hiermit bekannt, dass der Bebauungsplan „Alte Bautzener Straße“ in der Fassung vom 30.09.2022 durch Bescheid des Landratsamtes Bautzen vom 19.07.2023, Aktenzeichen 621.41:1197, genehmigt wurde.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an in der Gemeindeverwaltung Radibor, A.-Andritzki-Str. 2, in 02627 Radibor während der angegebenen Dienststunden einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Montag 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 und 14:00 – 15:00 Uhr
Es wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und Grünordnung ergänzend auch im Zentralen Internetportal des Landes (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Radibor, 31.07.2023 Madeleine Rentsch, Bürgermeisterin
Frau Madeleine Rentsch
Bürgermeisterin
Tel. 035935 21630