Frühzeitige Beteiligung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnpark Volkersdorf“
Öffentliche Auslegung der Planfassung vom September 2026
Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat mit Beschluss-Nr. SR/20260326/Ö9 vom 26.03.2026 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Volkersdorf“ beschlossen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat der Stadtrat der Stadt Radeburg in seiner Sitzung am 01.10.2026 den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Volkersdorf“ sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Radeburg in der Planfassung vom September 2026 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. SR/20261001/Ö14).
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet im Ortsteil Volkersdorf zum Ziel. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4,6 ha. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 181/4, 182/24 und Teile der Flurstücke 182/27, 231/5, 232/3 in der Gemarkung Volkersdorf.
Es liegen folgende Unterlagen vor, die der Vorhabenträger zur Beschreibung des Vorhabens und der damit verbundenen Auswirkungen vorgelegt hat:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung dieser Unterlagen des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnpark Volkersdorf“ im Zeitraum
vom 22.10.2026 bis einschließlich 23.11.2026
durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Sekretariat Bauamt der Stadtverwaltung Radeburg (Heinrich-Zille-Str. 11, 01471 Radeburg) zu folgenden Dienstzeiten einzusehen:
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
Freitag: von 9 bis 12 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können zu diesem Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@radeburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an:
Stadt Radeburg
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
zu senden oder während der Dienstzeiten im Sekretariat Bauamt der Stadtverwaltung Radeburg (Heinrich-Zille-Str. 11, 01471 Radeburg) zur Niederschrift vorzubringen oder abzugeben. Die Stellungnahmen müssen Namen, Vornamen und Anschrift der Einwendenden gut lesbar enthalten.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Radeburg, den 12.10.2026
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert