Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Heroldstein“ in der Fassung vom 12.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 725/7, 725/12 sowie Teilflächen der Flurstücke 751/13, 766/7 und 756/9 der Gemarkung Radeburg.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Heroldstein“ in der Fassung vom 12.09.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
auf der Internetseite der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohngebiet Am Heroldstein“ in der Fassung vom 12.09.2025 im Bauamt der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg während folgender Zeiten:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an Mathias.Kroehnert@radeburg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Radeburg, Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Arten- und Biotoppotential, Bodenpotential, Wasserpotential, Klimatisches Regenerationspotential, Erholungspotential sowie Landschaftsbild und Wohnen.
Die Umweltprüfung hat ergeben, dass die mit der Umsetzung des Bebauungsplans verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt mit den im B-Plan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen vollständig kompensiert werden.
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg