Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans Stadt Radeburg für den Bereich des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Radeburg ist der Änderungsbereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung Erholungsgärten dargestellt. Inhalt der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Änderung in Sondergebiet, das der Erholung dient mit Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet. Damit wird die verbindliche Bauleitplanung zur Überplanung des Änderungsbereiches mit dem Bebauungsplan Wochenendhausgebiet Cunnertswalde vorbereitet.
Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ in den Gemarkungen Cunnertswalde und Bärnsdorf.
Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplans Stadt Radeburg für den Bereich des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ in der Fassung vom Mai 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
auf der Internetseite der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Teiländerung des Flächennutzungsplans Stadt Radeburg im Bauamt der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg während folgender Zeiten:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an Mathias.Kroehnert@radeburg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Radeburg, Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Zusammenfassende Darstellung der möglichen umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Ausführliche Informationen zu möglichen umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg