Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Cunnertswalde" in der Fassung vom Mai 2025, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 59 – 84, 85/1, 85/2, 86/1 und 86/2 sowie Teile des Flurstücks 115 der Gemarkung Cunnertswalde und Teile der Flurstücke 786 und 787 der Gemarkung Bärnsdorf.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Cunnertswalde" in der Fassung vom Mai 2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 20.10.2025 bis einschließlich 21.11.2025
auf der Internetseite der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans "Wochenendhausgebiet Cunnertswalde" im Bauamt der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg während folgender Zeiten:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an Mathias.Kroehnert@radeburg.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Radeburg, Bauamt, Heinrich-Zille-Straße 11, 01471 Radeburg vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter.
Die Umweltprüfung hat ergeben, dass mit der Umsetzung des Bebauungsplans keine kompensationspflichtigen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sind, da die Flächennutzung im Plangebiet durch die Planung nicht verändert wird. Durch die Beibehaltung der Flächennutzung erfolgt keine Änderung der vorliegenden Biotoptypen und damit kein Biotopwertverlust.
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg