Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.09.2024 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Planungsziel ist es, eine Baufläche für den auf dem Grundstück befindlichen Asia-Imbiss auszuweisen, um eine rechtmäßige Errichtung dieses Gebäudes am geplanten Standort zu ermöglichen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ umfasst die Flurstücke 353/2, 353/3, 353/6, 353/8, 908, 918/8, 918/9 und 918/11 der Gemarkung Radeburg und hat eine Größe von 15405 m². Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße " in der Fassung vom 06.09.2024, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 28.10.2024 bis einschließlich 28.11.2024
zu den Dienstzeiten
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Freitag 7.30 – 12.00 Uhr.
In diesem Auslegungszeitraum besteht die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße ", Planstand 23.05.2022, einzusehen. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden. Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
gez. Ritter Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg