Bebauungsplan Stadt Radeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Vorentwurf Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Cunnertswalde", Änderung des Flächenutzungsplans

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 30.08.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des
Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ sowie des für diesen Bereich geänderten Teils des Flächennutzungsplans der Stadt Radeburg

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 27.04.2023 die Aufstellung des B-Plans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 59 – 86 sowie Teile des Flurstücks 115 der Gemarkung Cunnertswalde und Teile der Flurstücke 786 und 787 der Gemarkung Bärnsdorf.

Ziel ist es, die Nutzung als Wochenendhausgrundstücke dauerhaft zu sichern und planungsrechtliche Regelungen für die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu treffen. Dadurch soll am Standort langfristig die städtebauliche Ordnung und gleichzeitig Planungssicherheit geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung ist Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ (§ 10 BauNVO) vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Radeburg stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche mit Zweckbestimmung Erholungsgärten dar. Der Flächennutzungsplan ist daher parallel zum Bebauungsplanverfahren zu ändern.

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Wochenendhausgebiet Cunnertswalde“ gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit und die Behörden frühzeitig am Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Der Flächennutzungsplan erhält im betroffenen Bereich eine Änderung der Darstellung in der Planzeichnung.

In Umsetzung des Billigungsbeschlusses werden der Vorentwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 01.03.204 sowie der partiell geänderte Flächennutzungsplan für den betroffenen Bereich bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 29.01.2024  für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Für die Öffentlichkeit besteht vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 während der Dienstzeiten

Montag            8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch          8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag            8.00 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/bauleitplanung/aktuelle-offenlagen einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Radeburg, 21.06.2024

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg
Bauamtsleiter Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg

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