Der Stadtrat Radeburg hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“ für das im Lageplan dargestellte Plangebiet gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Zeit vom 10.04.2023 bis einschließlich 12.05.2023. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf erfolgte vom 25.03.2023 bis zum 16.06.2023.
Der Stadtrat Radeburg hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“, bestehend aus Planzeichnung M 1:1.000, der Begründung, der zugehörige Umweltbericht mit Anlagen, der Vorhaben- und Erschließungsplan, das landwirtschaftliche Nutzungskonzept sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, sich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
03.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024
in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße, 01471 Radeburg, Bauamt, 1. OG (Sekretariat) während folgender Zeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 15:30 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren.
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Radeburg unter: https://www.radeburg.de/rathaus/bauleitplanung/aktuelle-offenlagen.html innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Planzeichnung
Begründung
Umweltbericht
Maßnahmeblätter
GOP-Bestandsplan
Artenschutzfachbeitrag
FFH-Vorprüfung für das FFH-Gebiet DE 4647-301 "Große Röder zwischen Großenhain und Medingen"
Vorhaben- und Erschließungsplan
Landwirtschaftliches Nutzungskonzept
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) BauGB und nach § 4 (1) BauGB wurden 12 umweltrelevante Stellungnahmen vorgebracht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Agri-Photovoltaikanlage Radeburg“ in der Fassung vom 22.03.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Radeburg, den 03.06.2024
gez. Ritter Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Tel.: 035208 96150