Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Großenhainer Straße (Nieder-Hufen)“ in Radeburg " in der Fassung vom 19.06.2023 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 19.06.2023 wurde gebilligt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg (Nieder-Hufen)“ in der Fassung vom 19.06.2023 in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Radeburg
Bauamtsleiter - Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Tel.: 035208/961-50