Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Großenhainer Straße, Radeburg“ gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 855/27 der Gemarkung Radeburg.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit zu dem durch den Stadtrat am 06.07.2023 gebilligten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Großenhainer Straße, Radeburg" in der Fassung vom 19.06.2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), und Begründung (Teil C) durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beteiligt.
Für die Öffentlichkeit besteht vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 während der Dienstzeiten
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Tel.: 035208/961-50