Bebauungsplan Stadt Radeburg Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung - Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.08.2023 bis 07.09.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 30.03.2023 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Großenhainer Straße, Radeburg“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 855/27 der Gemarkung Radeburg.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird die Öffentlichkeit zu dem durch den Stadtrat am 06.07.2023 gebilligten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Großenhainer Straße, Radeburg" in der Fassung vom 19.06.2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B), und Begründung (Teil C) durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats beteiligt.

Für die Öffentlichkeit besteht vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023 während der Dienstzeiten

Montag              8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag            7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch            7.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag       7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag              7.30 – 12.00 Uhr

im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Radeburg vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit in ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamtsleiter Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-50

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Rechtsplan
  • Begründung

Informationen

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