Bebauungsplan Stadt Radeburg Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wochenendhausgebiet Cunnertswalde"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.06.2023 bis 24.07.2023
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 27.04.2023 die Aufstellung des B-Plans „Wochenendhaus Cunnertswalde“ beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss zeichnerisch dargestellt. Er umfasst die Flurstücke 59 – 86 sowie Teile des Flurstücks 115 der Gemarkung Cunnertswalde und Teile der Flurstücke 786 und 787 der Gemarkung Bärnsdorf.

Ziel ist es, die Nutzung als Wochenendhausgrundstücke dauerhaft zu sichern und planungsrechtliche Regelungen für die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu treffen. Dadurch soll am Standort langfristig die städtebauliche Ordnung und gleichzeitig Planungssicherheit geschaffen werden. Als Art der baulichen Nutzung ist Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ (§ 10 BauNVO) vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Radeburg stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Grünfläche mit Zweckbestimmung Erholungsgärten dar. Der Flächennutzungsplan ist daher parallel zum Bebauungsplanverfahren zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

15.06.2023

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadtverwaltung Radeburg

Bauamt

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Bauamtsleiter: Herr Kröhnert

Tel.: 035208/961-50

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