Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat am 26.01.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik PVA Radeburg“ beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße (Bruttofläche) von ca. 13 ha und ist in der Anlage zum Aufstellungsbeschluss zeichnerisch dargestellt. Er gliedert sich in 2 Teilflächen und beinhaltet die Flurstücke 1756/1, 1191/a, 1191/b, 1191/c, 1191/d, sowie die Flurstücke 1576, 1520/5, 1520/7-12 der Gemarkung Radeburg.
Planungsziel ist die Errichtung von einer Photovoltaikanlage/ Photovoltaikmodulen zur Erzeugung von Strom auf dem Gebiet der Gemarkung Radeburg im Bereich der Flurstücke 1756/1, 1191/a, 1191/b, 1191/c, 1191/d, 1576, 1520/5, 1520/7-12.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem der Bekanntmachung beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
06.02.2023
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamtsleiter Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Tel.: 035208/961-50