Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.05.2022 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Planungsziel ist es, den bestehenden Einkaufsmarkt am Standort durch einen Neubau im Plangebiet zu ersetzen. Damit verbunden ist die Umgestaltung der bestehenden Infrastruktur (innerbetriebliche Verkehrswege und Stellplätze).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ umfasst die Flurstücke 353/2, 353/3, 353/6, 353/8, 908, 918/8, 918/9 und 918/11 der Gemarkung Radeburg und hat eine Größe von 15405 m².
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
Boden, Wasser:
Klima/Luft:
Landschaftsbild:
Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:
Mensch:
Kultur- und Sachgüter:
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße " in der Fassung vom 23.05.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022
zu den Dienstzeiten
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
Freitag 7.30 – 12.00 Uhr
In diesem Auslegungszeitraum besteht die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße ", Planstand 23.05.2022, einzusehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035208/ 96156 oder per E-Mail an bauamt@radeburg.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035208/ 96156 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@radeburg.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamt
Bauamtsleiter Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Tel.: 035208/961-56