Bebauungsplan Stadt Radeburg Öffentliche Auslegung

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.08.2022 bis 29.09.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 23.05.2022 einschließlich der Begründung gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Planungsziel ist es, den bestehenden Einkaufsmarkt am Standort durch einen Neubau im Plangebiet zu ersetzen. Damit verbunden ist die Umgestaltung der bestehenden Infrastruktur (innerbetriebliche Verkehrswege und Stellplätze).

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ umfasst die Flurstücke 353/2, 353/3, 353/6, 353/8, 908, 918/8, 918/9 und 918/11 der Gemarkung Radeburg und hat eine Größe von 15405 m².

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

Boden, Wasser:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße“ vom 23.05.2022
  • Überprüfung der Anlagen zur Abwasserbeseitigung – Kurzbericht vom 19.11.2021
  • Baugrunderkundung vom 18.06.2021
  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 11.06.2021
  • Stellungnahme des regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge vom 27.05.2021
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.06.2021
  • Stellungnahme des Landratsamtes Meißen vom 17.05.2021
  • Stellungnahme des BUND, Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land vom 17.06.2021
  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen vom 01.06.2021
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Ableitung Oberflächenwasser, Grundwasser, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Löschwasserversorgung

Klima/Luft:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben

Landschaftsbild:          

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • Stellungnahme des Landratsamtes Meißen vom 17.05.2021
  • Stellungnahme des BUND, Regionalgruppe Radebeul und Moritzburger Land vom 17.06.2021
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, betroffene Tierarten, Schutzgebiete, Bepflanzung, Eingriffsbilanzierung und Kompensation des Eingriffs, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:          

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • Schalltechnisches Gutachten vom 05.04.2022
  • Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 17.06.2021
  • Stellungnahme des Landratsamtes Meißen vom 17.05.2021

Kultur- und Sachgüter:

  • Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zur archäologischen Relevanz des Vorhabens

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße " in der Fassung vom 23.05.2022, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) zusammen mit den oben genannten umweltbezogenen Informationen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 29.08.2022 bis einschließlich 29.09.2022

zu den Dienstzeiten

Montag              8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Dienstag            7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch            7.30 – 12.00 Uhr

Donnerstag       7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr

Freitag              7.30 – 12.00 Uhr

In diesem Auslegungszeitraum besteht die Möglichkeit, im Bauamt der Stadt Radeburg, 01471 Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Einzelhandelsstandort an der Großenhainer Straße ", Planstand 23.05.2022, einzusehen.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de/rathaus/ortsentwicklung/aktuelle-offenlagen einsehbar.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035208/ 96156 oder per E-Mail an bauamt@radeburg.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035208/ 96156 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse bauamt@radeburg.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Bauamtsleiter Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-56

Gegenstände

Übersicht
  • Baugrunderkundung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Entwässerungskonzept
  • Kurzbericht Abwasserentsorgung
  • Lageplan Bestandsbiotope
  • schalltechnisches Gutachten
  • Umweltbericht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan

Informationen

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