Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß §10 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.07.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betriebserweiterung Megger Germany GmbH, Betriebsstätte Radeburg" in der Planfassung vom 26.01.2022, mit redaktionellen Änderungen vom 14.07.2022 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Betriebserweiterung Megger Germany GmbH, Betriebsstätte Radeburg“ in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadt Radeburg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.
Radeburg, den 10.08.2022
Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamt
Bauamtsleiter - Herr Kröhnert
Heinrich-Zille-Straße 11
01471 Radeburg
Tel.: 035208/961-56