Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Satzungsbeschluss 7. Änderung des B-Plans Nr. 03 "Radeburg West - Wohngebiet Meißner Berg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 23.04.2021 bis 22.05.2022
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Der Stadtrat der Stadt Radeburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2021 die

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Wohngebiet Meißner Berg Radeburg West als Satzung beschlossen.

Diese Satzung tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann diese Satzung einschließlich der Begründung bei der Stadt Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 11 während der Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung

            der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des

            Flächennutzungsplanes und

3.         nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Weiterhin wird auf § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Bauamtsleiter Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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