Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Bekanntmachung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.03.2020 bis 13.03.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

„Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg " in der Fassung vom 27.02.2020

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses (Planfassung vom 13.05.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2019) vom 07.11.2019 (Beschluss-Nr. 04-04./7.) beschlossen.

Außerdem hat der Stadtrat in gleicher Sitzung den Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 27.02.2020 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 27.02.2020 wurde gebilligt.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 27.02.2020 in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Ergänzungssatzung und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Radeburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Michaela Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Herr Kröhnert

Tel.: 035208/961-50

bauamt@radeburg.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung und textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.