Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan
„Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg " in der Fassung vom 27.02.2020
Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 27.02.2020 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses (Planfassung vom 13.05.2019 mit redaktionellen Änderungen vom 22.10.2019) vom 07.11.2019 (Beschluss-Nr. 04-04./7.) beschlossen.
Außerdem hat der Stadtrat in gleicher Sitzung den Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 27.02.2020 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 27.02.2020 wurde gebilligt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wohnbebauung Großenhainer Straße, Radeburg“ in der Fassung vom 27.02.2020 in Kraft.
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadtverwaltung Radeburg, Heinrich-Zille-Straße 6 während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
Michaela Ritter
Bürgermeisterin
Stadt Radeburg
Bauamt
Herr Kröhnert
Tel.: 035208/961-50
bauamt@radeburg.de