Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Bekanntmachung - Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Schlosspark, Berbisdorf"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 20.09.2019 bis 19.09.2020
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

BEBAUUNGSPLAN Am Schloßpark Berbisdorf

Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß §10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 den Bebauungsplan „Am Schloßpark Berbisdorf" in der Planfassung vom November 2018 mit redaktionellen Änderungen vom 05.09.2019 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Am Schloßpark Berbisdorf“ in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadt Radeburg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Radeburg, den 12.09.2019

Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Bauamtsleiter: Herr Kröhnert

Tel.: 035208/961-50

E-Mail: bauamt@radeburg.de 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.