Bebauungsplan Stadt Radeburg Beschluss

Vorhabenbezogener B-Plan "Altenpflegeheim & Wohnen Am Hofwall, Radeburg"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 13.06.2019 bis 12.06.2020
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Planzeichnung

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN

ALTENPFLEGEHEIM & WOHNEN AM HOFWALL, RADEBURG

Ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan gemäß §10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat von Radeburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Altenpflegeheim & Wohnen am Hofwall, Radeburg" in der Planfassung vom 19.04.2018 mit redaktionellen Änderungen vom 20.09.2018 auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Altenpflegeheim & Wohnen am Hofwall, Radeburg“ in Kraft.

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung wird in der Stadt Radeburg während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung wird ergänzend auch in das Internet auf der Homepage der Stadt Radeburg unter www.radeburg.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Plan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung hingewiesen.

Radeburg, den 02.05.2019

Ritter

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Stadt Radeburg

Bauamt

Herr Kröhnert

Heinrich-Zille-Straße 6

01471 Radeburg

Tel.: 035208/961-50

E-Mail: bauamt@radeburg.de

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