Bebauungsplan Gemeinde Quitzdorf am See Öffentliche Auslegung

Entwurf 2. Fassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.06.2023 bis 10.07.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Im Rahmen der formellen Beteiligung zum o.g. Bebauungsplan wurden Bedenken, Hinweise und Anregungen zum Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.05.2022 vorgebracht. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen ergab sich eine Änderung zum bisherigen Planentwurf. Die dabei zu berücksichtigenden Belange sind in den geänderten Entwurf 2. Fassung vom 06.04.2023 eingearbeitet worden. Als Grundlage der Festsetzungen und Erläuterungen hinsichtlich erforderlicher konfliktvermeidender und funktionserhaltender Artenschutzmaßnahmen aufgrund möglicher artenschutzrechtlicher Betroffenheiten wurde die Fachplanung (Artenschutzfachbeitrag) überarbeitet und ein Ökologisches Maßnahmenkonzept ergänzt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Quitzdorf am See hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 mit Beschluss-Nr. 04 / 03 / 2023 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See in der 2. Fassung vom 06.04.2023 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage zum Durchführungsvertrag) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See in der 2. Fassung vom 06.04.2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage zum Durchführungsvertrag) und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Quitzdorf am See wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. Juni 2023 bis einschließlich 10. Juli 2023

während der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Quitzdorf am See unter http://www.quitzdorf-am-see.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Diehsa vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Für die geänderte 2. Fassung des Planentwurfs liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See, 2. Entwurf i.d.F. vom 06.04.2023 mit Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie Kultur- und Sachgüter
  • Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan i.d.F. vom 06.04.2023 einschließlich Anlage 1 (Faunistisches Gutachten) mit Informationen zu Biotopausstattung, Habitateignung und Artenausstattung des Vorhabenstandortes einschließlich Umgebung, insbesondere in Bezug auf Avifauna (Vögel), Amphibien, Reptilien, Fledermäuse und Wirbellose, weiterhin zu Artenschutz, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkungen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen
  • Ökologisches Maßnahmenkonzept – Bauvorhaben Solarpark Petershain, UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, 05.04.2023 mit Informationen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen, Pflegemaßnahmen, Monitoring
  • Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See zum Vorentwurf i.d.F. vom 24.08.2021 mit folgenden thematischen Inhalten:
  • Waldmehrung i.V.m. Anpassungsgebot an Regionalplanung (Vorbehaltsgebiet)
  • Standortwahl i.V.m. Anpassungsgebot an Landes- und Regionalplanung - Ausbau regenerativer Energien auf vorbelasteten Flächen und Gebäuden sowie EEG-Flächenkulisse für Freiflächensolaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen
  • Agrarstruktur, naturschutzgerechte Bewirtschaftung und Flächenverbrauch Ackerflächen
  • Waldfunktionen/Waldschutz, Freihaltung von Wirtschafts- und Waldwegen sowie Reitwegen
  • Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungsraum
  • Auswirkungen auf Lebensräume und Wanderungsräume für Wildtiere
  • Hinweise zur Biotopbestimmung, zum Biotopschutz sowie zum Artenschutz und Artenschutzfachbeitrag einschließlich Vorschläge und Hinweise zu Konfliktvermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen
  • Hinweise zu Pflege/Bewirtschaftung
  • Auswirkungen auf NATURA2000-Schutzgebiete
  • Hinweise zum Immissionsschutz und zu Auswirkungen hinsichtlich Blendwirkungen
  • Hinweise und Vorschläge zum Grundwasserschutz, zur Grundwasserneubildung im Hinblick auf Bodenversiegelung, zur Versickerung von Regenwasser, Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerrandstreifen, zur Lage außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten und zum Grundwasserstand
  • Hinweise zur Geologie/Hydrogeologie
  • archäologische Relevanz und Denkmalschutz
  • Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See zum Entwurf i.d.F. vom 20.05.2022 mit folgenden thematischen Inhalten:
  • Standortwahl - Ausbau regenerativer Energien auf vorbelasteten Flächen und Gebäuden i.V.m. Anpassungsgebot an Landes- und Regionalplanung
  • Waldmehrung i.V.m. Anpassungsgebot an Regionalplanung (Vorbehaltsgebiet)
  • Flächenverbrauch Ackerflächen, Auswirkungen auf die Landwirtschaft
  • Waldschutz, Freihaltung von Wirtschafts- und Waldwegen
  • Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungsraum, Unzerschnittenheit der Landschaft, Freiraumschutz
  • Auswirkungen der Bebauung und Einzäunung auf Lebens- und Rückzugsräume für Wildtiere, jagdliche Erhaltung/Hege und Pflege des Wildbestandes
  • Auswirkungen auf Biotoptypen und Artenvielfalt und Schutzgebiete
  • Auswirkungen auf Naturschutz/Biotopschutz/Artenschutz, insbesondere durch Lebensraumverlust einschließlich Vorschläge für Konfliktvermeidungs-, Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen
  • Hinweise zur Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Vorschläge für Kompensationsmaßnahmen und zum Maßnahmenkonzept
  • Hinweise zu Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen
  • Immissionsschutz/Auswirkungen hinsichtlich Blendwirkungen
  • Auswirkungen auf das Grundwasser und klimatisch bedingte Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes
  • Auswirkungen hinsichtlich Bodenversiegelung, Bodenerosion
  • archäologische Relevanz und Denkmalschutz i.V.m. mögliche Auswirkungen durch Bodeneingriffe

Hinweis:

Muss der Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 oder per E-Mail an post@vv-diehsa.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@vv-diehsa.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Quitzdorf am See, 15. Mai 2023

Günter Holtschke

Bürgermeister

Kontaktperson

D. Beck

Verbandsvorsitzender Verwaltungsverband Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

Telefon 035827-7190

E-Mail: verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

Datenschutzerklärung

Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an den Verwaltungsverband Diehsa wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

Sie können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Artenschutzfachbeitrag mit Anlage
  • Maßnahmekonzept
  • Umweltbezogene Stellungnahmen - Entwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen - Vorentwurf

Informationen

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