Bebauungsplan Gemeinde Quitzdorf am See Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.09.2022 bis 11.10.2022
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Quitzdorf am See hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 mit Beschluss-Nr. 06 / 05 / 2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See in der Fassung vom 20.05.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See in der Fassung vom 20.05.2022 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Quitzdorf am See wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. September 2022 bis einschließlich 11. Oktober 2022

während der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Quitzdorf am See unter http://www.quitzdorf-am-see.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Diehsa vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See

Dem Umweltbericht zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen, insbesondere durch Versiegelung/Überbauung und Überschirmung mit Solarmodulen von ca. 18,5 ha bisher als Ackerland genutzter Böden und dem Verlust von ca. 0,1 ha magerer Frischwiese.

Es wurde festgestellt, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässige Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die zur Kompensation vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen.

- Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan i.d.F. vom 20.05.2022

- Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See

  • Landratsamt Görlitz, Stellungnahme vom 01.11.2021 u.a. zu den Themen Waldmehrung / Waldschutz, Flächenverbrauch Ackerflächen, Immissionsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz / Artenschutz / Biotopschutz, Denkmalschutz / Archäologie, Erholungsraum und Landschaftsbild
  • Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stellungnahme vom 12.10.2021 u.a. zu den Themen EEG-Flächenkulisse für Freiflächensolaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen, Waldmehrung
  • Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Stellungnahme vom 15.10.2021 zu den Themen Waldmehrung und Flächenverbrauch Ackerflächen
  • Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 29.09.2021 zum Thema archäologische Relevanz und Denkmalschutz
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 26.10.2021 zum Thema Geologie / Hydrogeologie
  • Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Stellungnahme vom 26.10.2021 zum Thema Schutzgebiete/Artenschutz
  • Naturschutzbund Deutschlands (NABU), Stellungnahme vom 22.10.2021 zu den Themen Artenschutz und Kompensation/Biotopschutz
  • Grüne Liga Sachsen e.V., Stellungnahme vom 20.10.2021 zum Thema Flächenverbrauch Ackerflächen
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Stellungnahme vom 08.10.2021 zu den Themen Ausgleichsmaßnahme und Pflege/Bewirtschaftung

Hinweis:

Muss der Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 oder per E-Mail an post@vv-diehsa.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@vv-diehsa.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Quitzdorf am See, 02.08.2022

Günter Holtschke

Bürgermeister

Kontaktperson

Verwaltungsverband Diehsa

Verbandsvorsitzender Beck

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

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Die Stellungnahme und die personenbezogenen Daten werden aus rechtlichen Gründen dauerhaft gespeichert.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dazu können Sie sich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an den Verwaltungsverband Diehsa wenden. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die bisherige Verarbeitung bleibt jedoch hiervon unberührt.

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie deren Berichtigung verlangen (Art. 16 DSGVO).

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Unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO haben Sie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung - Teil A
  • Textfestsetzungen - Teil B
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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