Bebauungsplan Gemeinde Quitzdorf am See Öffentliche Auslegung

vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Petershain“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.10.2021 bis 11.11.2021
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Quitzdorf am See hat in seiner Sitzung am 14.04.2021 mit Beschluss-Nr. 01 / 04 / 2021 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ Quitzdorf am See gefasst und in seiner Sitzung am 15.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der Fassung vom 24.08.2021 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 22,19 ha. Betroffen sind die Flurstücke 1 (teilweise), 35, 36 (teilweise), 38, 39, 40, 49, 50, 51, 61 (teilweise), 62, 63/1 (teilweise), 63/2, 63/3, 64, 65, 66 (teilweise), 73 der Gemarkung Petershain Flur 5.

Planungsziele sind die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage, die Sicherung der Anlage durch eine Einzäunung und die Anbindung der Anlage ans öffentliche Straßennetz sowie die Erhaltung der sichtverschattenden Gehölzbestände und Gewässerrandstreifen und von vorhandenen gesetzlich geschützten Biotopen. Zur Erlangung des Baurechtes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wird der gebilligte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Petershain“ in der Fassung vom 24.08.2021, bestehend aus Rechtsplan (Teil A 1), Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil A 2), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 11. Oktober 2021 bis einschließlich 11. November 2021

während der Dienstzeiten im Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa (1. Obergeschoss, Sekretariat), OT Diehsa, Kollmer Straße 1 in 02906 Waldhufen.

(Dienstzeiten: Montag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 15.00 Uhr, Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 15.00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr)

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Quitzdorf am See unter http://www.quitzdorf-am-see.de/ und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Diehsa vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Muss der Dienstsitz des Verwaltungsverbandes Diehsa während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 oder per E-Mail an post@vv-diehsa.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035827-7190 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse post@vv-diehsa.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Quitzdorf am See, den 16.09.2021

Günter Holtschke

Bürgermeister

Kontaktperson

Dirk Beck - Verbandsvorsitzender

Verwaltungsverband Diehsa

Kollmer Str. 1

02906 Waldhufen

Tel: 035827-7190

Fax: 035827-71925

E-Mail: verbandsvorsitzender@vv-diehsa.de

Gegenstände

Übersicht
  • Rechtsplan
  • VE-Plan
  • Textfestsetzungen
  • Begründung
  • FNP - Teiländerung

Informationen

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