Regionalplan Planungsverband Region Chemnitz Frühzeitige Beteiligung

Raumordnungsplan Wind (ROPW)

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.02.2024 bis 05.04.2024
  • Stellungnahmen 464 Stellungnahmen
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Deckblatt des ROPW

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz (PV RC) hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.

Die 34. Sitzung der Verbandsversammlung des PV RC hat am 25. Januar 2024 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) zu den Unterlagen für die Erstellung des ROPW und die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 8 ROG beschlossen (Beschluss Nr. 03/2024).

Die Unterlagen für die Erstellung des ROPW enthalten neben der Darstellung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen (Kap. 1) auch die Hauptziele und Arbeitsschritte zur Bestimmung der Windenergiegebiete (WEG) (Kap. 2.1.1) sowie die Bestimmung des Suchraums (Kap. 2.2) und ein erstes Planungskriterium (Kap. 2.3).

Die Unterlagen für die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung sind die Scoping-Unterlagen.

Hinweise zu den Unterlagen können im Zeitraum der Unterrichtung und somit

vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024

erfolgen. Ihre Hinweise können Sie online hier abgeben.

Kontaktperson

Fragen zum Verfahren oder zur Nutzung des Portals richten Sie bitte an den

Planungsverband Region Chemnitz

Sekretariat

Tel. 0375/289 405 11

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Gegenstände

Übersicht
  • ROPW Text
  • ROPW Anhang
  • ROPW Karte (*.pdf)
  • Scopingunterlage
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