Bebauungsplan Stadt Pulsnitz Frühzeitige Beteiligung

Wohnbebauung Zur alten Weberei, Weberstraße Ohorn

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 02.03.2026 bis 02.04.2026
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ohorn

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Zur alten Weberei, Weberstraße Ohorn“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn hat in öffentlicher Sitzung am 13.08.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Zur alten Weberei, Weberstraße Ohorn“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planungsziele sind die Neuordnung und Umnutzung des ehem. Betriebsgeländes einer alten Weberei südlich der Weberstraße zur Errichtung eines neues Wohnquartiers

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 91c und einen Teil des Straßenflurstücks 100/3 der Gemarkung Ohorn mit einer Gesamtfläche von ca. 0,52 ha.

Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn am 18.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Zur alten Weberei, Weberstraße Ohorn“ in der Fassung vom 30.01.2026 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), für die Dauer eines Monats in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar

vom 02. März bis einschließlich 02. April 2026

während der folgenden Dienstzeiten:

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorzubringen.

Schriftliche Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können bei der Gemeinde Ohorn, Schulstraße 2, 01896 Ohorn abgegeben oder auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden. Stellungnahmen zur Niederschrift können bei der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz aufgenommen werden.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Ohorn www.ohorn-sachsen.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Ohorn, den 19.02.2026

André Kämpfe

Bürgermeister

Kontakt

Stadt Pulsnitz

Bauamt 

Frau Carda

Tel. 035955 / 861-0

bauamt@pulsnitz.de

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