Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großnaundorf
über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnidyll am Sportplatz“ der Gemeinde Großnaundorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat auf Grundlage von § 2 Abs. 1 BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2022 mit Beschluss Nr. 26-10/2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnidyll am Sportplatz" beschlossen.
Da der räumliche Geltungsbereich im Rahmen der Planerstellung erweitert werden musste, wurde der Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. GN-B/2024/013 vom 05.09.2024 geändert
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 04.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnidyll am Sportplatz“ i. d. F. vom 08.08.2025 (Beschluss Nr. GN-B/2025/018) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 164/73, 164/77, 164/78 und 164/79 der Gemarkung Großnaundorf mit einer Gesamtfläche von ca. 1,21 ha. Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Mit dem Bebauungsplan „Wohnidyll am Sportplatz“ wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung mit maximal 14 Wohnbaugrundstücken zu schaffen sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wohnidyll am Sportplatz“ i. d. F. vom 08.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung, den dazugehörigen Anlagen und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Großnaundorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt
vom 10. November 2025 bis einschließlich 12. Dezember 2025
auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Großnaundorf www.grossnaundorf.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnidyll am Sportplatz“ i. d. F. vom 08.08.2025 in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 2.07, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Wohnidyll am Sportplatz“ bei der Gemeinde Großnaundorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Der Grünordnungsplanung zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zur Bestandsaufnahme und Bewertung von Natur und Landschaft (Beschreibung der im Plangebiet vorkommenden Biotope/Vegetation; Biotopkartierung), zur Bewertung des Eingriffs und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, zur Benennung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Konflikten sowie Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen naturschutzrechtlicher Eingriffe und zur Darstellung von grünordnerischen Maßnahmen entnommen werden.
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen, der Überplanung von Grünlandflächen sowie des Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“. Der Umweltbericht enthält außerdem Angaben zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags wurden die im Plangebiet vorkommenden Lebensräume für Fauna beschrieben und es wurde nachgewiesen, dass keine bekannten Vorkommen von geschützten Arten, Brut- und Fortpflanzungsstätten vorhanden sind bzw. unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen für vorkommende Tier- und Pflanzenarten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz eintreten.
In der Versickerungsuntersuchung wurden die Untersuchung der Untergrundverhältnisse und des Versickerungsversuchs im Untersuchungsbereich beschrieben. Der Bericht enthält Hinweise zu Untergrund- und Grundwasserverhältnissen.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu folgenden Themen aus:
Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Großnaundorf, den 03.11.2025
Christian Rammer
Bürgermeister
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda
bauamt@pulsnitz.de