Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lichtenberg
über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Errichtung einer Gaststätte mit Hotel-/Pensionsbetrieb am Eichberg“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg hat in öffentlicher Sitzung am 14.08.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Errichtung einer Gaststätte mit Hotel-/Pensionsbetrieb am Eichberg“ gemäß § 2 in Verbindung mit § 12 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für Gastronomie und Beherbergung. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde Lichtenberg sowie die Erweiterung der Gastronomie für die Bürger des Ortes und den Ausbau des Fremdenverkehrs in der Region.
Mit dem Vorhaben soll ein prädestinierter Verweilbereich für touristische Zwecke sowie auch für das Dorfgemeinschaftsleben ausgebaut und gestaltet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 312/1 und 312/2 (vormals 312), 316/3, 316/4, 316/5 und einen Teil der Flurstücke 316/7 und 272/2 der Gemarkung Lichtenberg.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortslage Lichtenberg, im Außenbereich.
Das vormalige Flurstück 312 befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Die übrigen Bereiche des Plangebietes sind durch Antrag beim Landkreis Bautzen / Untere Naturschutzbehörde aus dem Landschaftsschutzgebiet „Westlausitz“ auszugliedern.
Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Lichtenberg am 23.10.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Tourismus „Errichtung einer Gaststätte mit Hotel-/Pensionsbetrieb am Eichberg“ in der Fassung vom 02.10.2025 bestehend aus Planzeichnung mit Grünordnungsplan (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), der Begründung (Teil C), dem Umweltbericht (Teil D), dem Textteil zur Grünordnung (Teil E) und dem Artenschutzfachbeitrag (Teil F) sowie Schallimmissionsprognose, für die Dauer eines Monats in der
Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 27. Oktober bis einschließlich 01. Dezember 2025
während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Im Grünordnungsplan, im Umweltbericht und im Artenschutzfachbeitrag des Vorentwurfs vom 02.10.2025 zum Bebauungsplan sind umweltbezogene Informationen verfügbar.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen innerhalb des genannten Auslegungszeitraumes auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Lichtenberg www.gemeinde-lichtenberg.de einsehbar.
Lichtenberg, den 24.10.2025
Thomas Wuttke
Bürgermeister
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda