Bebauungsplan „Schulneubau Großnaundorf“
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 15.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Schulneubau Großnaundorf“ i.d.F. vom 25.04.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Schulneubau Großnaundorf“ i.d.F. vom 25.04.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Großnaundorf wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 30. Juni 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Großnaundorf www.grossnaundorf.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Schulneubau Großnaundorf“ in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt
Zi. 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Schulneubau Großnaundorf“ bei der Gemeinde Großnaundorf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen, der Überplanung hochwertiger Grünlandflächen und der Inanspruchnahme von Teilen gesetzlich geschützter Biotope sowie des Landschaftsschutzgebietes „Westlausitz“. Der Umweltbericht enthält außerdem Angaben zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags wurde nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen für vorkommende Tier- und Pflanzenarten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz eintreten.
Der Bericht enthält Hinweise zu Untergrund- und Grundwasserverhältnissen sowie zu bodenmechanischen Kennwerten anstehender Böden.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
Großnaundorf, den 16.05.2025
Christian Rammer
Bürgermeister
Stadt Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda