Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ohorn
über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ sowie die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ beschlossen (Beschluss-Nr. OH-B/2024/010). Auf Grund einer erforderlichen Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches wurde in öffentlicher Sitzung am 15.01.2025 der Aufstellungsbeschluss geändert (Beschluss-Nr. OH-B/2024/043). Der räumliche Geltungsbereich umfasst den südlichen und südöstlichen Teil des Flurstücks 1071/3 und einen Teil des Straßenflurstücks 100/3 (Weberstraße) der Gemarkung Ohorn. Der neue Geltungsbereich umfasst nunmehr eine Fläche von 1,5 ha.
Planungsziele sind:
• die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung der baulich bereits
vorgenutzten Teile des Plangebietes durch den Bauhof Ohorn
• die Ergänzung der straßenbegleitenden Wohnbebauung nördlich der Weberstraße.
Mit Beschluss vom 15.01.2025 (OH-B/2024/043) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ in der Fassung vom 17.12.2024 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ in der Fassung vom 17.12.2024 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Ohorn wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 27. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025
auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Ohorn unter www.ohorn-sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Zimmer 3.05, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861301 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Weberstraße / Bauhof Ohorn“ bei der Gemeinde Ohorn abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauamt@pulsnitz.de übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde im Bauamt, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Be-schlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden, insbesondere zum Umfang der Neuversiegelung bisher unversiegelter Flächen sowie der Inanspruchnahme von Freiflächen der ehemaligen Baumschule. Außerdem enthält der Umweltbericht Angaben zum Umfang und zur Bewertung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Im Rahmen des Artenschutzfachbeitrags wurde nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen für vorkommende Tier- und Pflanzenarten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz eintreten.
Der Bericht enthält Hinweise zu Untergrund- und Grundwasserverhältnissen, zu bodenmechanischen Kennwerten anstehender Böden sowie zur Versickerungseignung.
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
Ohorn, den 16.01.2025
Sonja Kunze
Bürgermeisterin
Stadt Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda