Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz
über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes“ Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ (Teilaufhebung) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ beschlossen.
Anlass für die Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes ist die fehlende und nicht mehr umsetzbare Erschließung der östlichen Bauflächen, wodurch eine Bebauung dieser Flächen nicht mehr möglich ist. Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans sollen die freiwerdenden Bauflächenkapazitäten an einem günstigeren Standort innerhalb des Stadtgebietes verlagert werden.
Der Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 166/8, 166/9, 166/10, 167/6, 167/7 sowie eine Teilfläche von 159/6 der Gemarkung Friedersdorf OS mit einer Gesamtfläche von ca. 9.070 qm.
Weiterhin hat der Stadtrat der Stadt Pulsnitz in öffentlicher Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Friedersdorf, Königsbrücker Straße“ in der Fassung vom 20.10.2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht, für die Dauer eines Monats in der Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt Zi. 3.05., Am Markt 1, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 08. Januar bis einschließlich 09. Februar 2024
während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
In dem Zeitraum der Einsichtnahme besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Pulsnitz www.pulsnitz.de einsehbar.
Pulsnitz, den 04.12.2023
Barbara Lüke
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda