Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz
über den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Pulsnitz "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“, die Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Pulsnitz "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ und die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pulsnitz hat auf Grundlage des Antrages des Vorhabenträgers in seiner öffentlichen Sitzung am 11.11.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen (Beschluss-Nr. PU-B/2021/0340). Auf Grund der Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches wurde in öffentlicher Sitzung am 16.06.2022 der Aufstellungsbeschluss geändert (Beschluss-Nr. PU-B/2022/0067). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 901/1, 911 und 914 der Gemarkung Pulsnitz OS mit einer Größe von 1,34 ha.
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung beinhalten die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. In mehreren Bauabschnitten sollen mehrgeschossige Gebäude mit insgesamt ca. 100 Wohneinheiten errichtet werden.
Mit Beschluss vom 09.03.2023 (PU-B/2023/011) hat der Stadtrat von Pulsnitz in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 17.01.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnbebauung Quartier Siegesbergstraße“ in der Fassung vom 17.01.2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan, für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 11. April 2023 bis einschließlich 12. Mai 2023
zu den Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz.
Außerhalb der Sprechzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich. Termine können unter der Tel.-Nr. 035955/861331 oder per E-Mail an bauamt@pulsnitz.de vereinbart werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Pulsnitz unter https://www.pulsnitz.de/amtliche_bekanntmachungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Danach wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Barbara Lüke
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda, SB Stadtplanung