Bebauungsplan Stadt Pulsnitz Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Schulneubau Großnaundorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.02.2023 bis 28.03.2023
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großnaundorf

über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ sowie

die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Schulstandortes für die Freie Keulenbergschule in Großnaundorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 183/3 (aus ehemals 183/2), 976 und Teile des Flurstücks 561/2 der Gemarkung Großnaundorf mit einer Gesamtfläche von ca. 2,12 ha.

Am 02.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.

In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ in der Fassung vom 21.12.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), für die Dauer eines Monats in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar

vom 27. Februar bis einschließlich 27. März 2023

während der folgenden Dienstzeiten:

Dienstag:         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Mittwoch:         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:     9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.

Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Großnaundorf www.grossnaundorf.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Großnaundorf, den 03.02.2023

                                                                                             

Christian Rammer

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pulsnitz

Bauamt

Frau Carda, SB Stadtplanung

Gegenstände

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  • Bekanntmachung

Informationen

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