Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Großnaundorf
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ sowie
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ beschlossen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines neuen Schulstandortes für die Freie Keulenbergschule in Großnaundorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 183/3 (aus ehemals 183/2), 976 und Teile des Flurstücks 561/2 der Gemarkung Großnaundorf mit einer Gesamtfläche von ca. 2,12 ha.
Am 02.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Großnaundorf in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt und zur Auslegung für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Daneben wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.
In Anwendung von § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schulneubau Großnaundorf“ in der Fassung vom 21.12.2022 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C), für die Dauer eines Monats in der Stadt Pulsnitz als erfüllende Gemeinde, im Bauamt, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz, zur öffentlichen Einsicht aus, und zwar
vom 27. Februar bis einschließlich 27. März 2023
während der folgenden Dienstzeiten:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Außerhalb der Dienstzeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Gleichzeitig sind die Planunterlagen auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde Großnaundorf www.grossnaundorf.de innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Großnaundorf, den 03.02.2023
Christian Rammer
Bürgermeister
Stadtverwaltung Pulsnitz
Bauamt
Frau Carda, SB Stadtplanung