Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ohorn
über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans
„Am kurzen Flügel", Ohorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ohorn hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am kurzen Flügel“, Ohorn gefasst.
Der Geltungsbereich der Änderungsbereiche der Bebauungsplanänderung umfasst eine Fläche von 1.130 m² und 1.000 m². Betroffen sind die Flurstücke 955/49, 955/50, 955/51, 955/52, 955/64, 955/65, 955/66, 955/67, 955/68 und 955/81 der Gemarkung Ohorn.
Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Festsetzung als Mischgebiet bzw. Straßenverkehrsfläche in private Grünfläche mit Zweckbestimmung Hausgarten.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der vom Gemeinderat gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am kurzen Flügel“, Ohorn in der Fassung vom 30.08.2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 15. November 2021 bis einschließlich 17. Dezember 2021
zu den Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Bauamt der Stadtverwaltung Pulsnitz (Zimmer 1.2), Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz.
Die Gemeinde Ohorn gehört der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz an. Die Stadt Pulsnitz ist erfüllende Gemeinde und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pulsnitz vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.ohorn-sachsen.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Sonja Kunze
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Pulsnitz
Frau Carda