Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Pulsnitz Erneute Beteiligung

Wohnbebauung Hempelberg Pulsnitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.07.2021 bis 13.08.2021
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Pulsnitz

über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes Pulsnitz "Wohnbebauung Hempelberg"

Der Stadtrat von Pulsnitz hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hempelberg“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,94 ha. Betroffen sind die Flurstücke 1286/2, 1286/14, 1286/20, 1314/1, 1314/2, 1314/3 und 1318 der Gemarkung Pulsnitz OS.

Planungsziel ist es, die vorhandenen Erholungsgärten zu Wohnbebauung zu entwickeln.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Hempelberg" in der Fassung vom 18.06.2021, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 12. Juli bis einschließlich 13. August 2021

zu den Sprechzeiten

Dienstag:        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr                      

Mittwoch:        9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          

Donnerstag:    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                      

Freitag:           9.00 Uhr bis 12.00 Uhr          

im Bauamt der Stadtverwaltung Pusnitz (Zimmer 1.2), Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Stadt Pulsnitz unter

https://www.pulsnitz.de/amtliche_bekanntmachungen.html und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt. § 13a BauGB gilt daher entsprechend. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewendet. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Barbara Lüke

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Frau Carda

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.