Bebauungsplan Gemeinde Pöhl Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Pöhl, Bebauungsplan „Wohngebiet an der Dorfstraße Neudörfel“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 27.08.2026 bis 30.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan der Gemeinde Pöhl „Wohngebiet an der Dorfstraße Neudörfel“ – frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Den Aufstellungsbeschluss zum rd. 1,6 ha großen Bebauungsplan hat der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl am 19.03.2026 gefasst. Planberührt sind die Flurstücke der Gemarkung Neudörfel mit den Fl.-Nrn. 46/5, 66/5, 74/4, 106/7, 108/10 und 184/4. Planungsziel ist die Entwicklung von Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf. Ferner sollen Grün- und Wasserflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.

Daher werden die Vorentwurfsplanunterlagen zum Bebauungsplan „Wohngebiet an der Dorfstraße Neudörfel“ in der Fassung vom Juli 2026, bestehend aus der Planzeichnung M 1:500, der Begründung mit dem Umweltbericht, sowie dem Artenschutzgutachten mit Biotopkartierung

im Zeitraum vom 27.08.2026 – 30.09.2026

im Internet auf der Internetseite der Gemeinde unter https://poehl.de/ sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Sekretariat der Gemeinde Pöhl, Jocketa - Kurze Straße 5, 08543 Pöhl, (Zimmer 12) während nachfolgend genannter Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag                08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag              08:00 – 12:00 Uhr      und      13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag          08:00 – 12:00 Uhr      und      13:00 – 17:00 Uhr

Es ist zu beachten, dass das Artenschutzgutachten und die Biotopkartierung erst nach der Fertigstellung des Vorentwurfes (Stand Juli 2026) vorlagen. Dementsprechend sind die Angaben noch nicht eingearbeitet. Zur Information werden die Gutachten trotzdem dem Vorentwurf beigelegt. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im angefügten maßstabslosen Auszug aus der Planzeichnung durchgehend grau umgrenzt dargestellt

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an info@gemeinde-poehl.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSG-VO i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Pöhl, den 20.08.2026

Erik Jung

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Pöhl, Jocketa - Kurze Straße 5, 08543 Pöhl, (Zimmer 12)

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