Außenbereichssatzung Gemeinde Pöhl Öffentliche Auslegung

Außenbereichssatzung "Siedlung Gansgrüner Straße" Pöhl OT Möschwitz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 09.01.2023 bis 09.02.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung der Außenbereichssatzung „Siedlung Gansgrüner Straße“

Pöhl OT Möschwitz

Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl, hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zu dem Entwurf der Außenbereichssatzung „Siedlung Gansgrüner Straße“, Gemeinde Pöhl, OT Möschwitz in der Fassung vom 01.12.2022 mit Begründung gefasst.

Der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst eine Fläche von ca. 2,45 ha und betrifft die Flurstücke 636/4 Teil, 638/1, 638/2, 639/7, 639/8, 639/6, 643/6, 764/1 Teil, 764/2, 768/2, 768/1, 762/5, 762/4 Teil, 762/2, 767 Teil der Gemarkung Möschwitz.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den gebilligten Entwurf vom Stand 01.12.2022 gemäß §3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der Außenbereichssatzung liegt im Bauamt, der Gemeindeverwaltung Pöhl, OT Jocketa – Kurze Straße 5, 08543 Pöhl in der Zeit

vom 09. Januar 2023 bis einschließlich 09. Februar 2023

 während der üblichen Dienststunden

Montag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Donnerstag

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

für jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Hinweis, Bedenken und Anregungen zum Entwurf als Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift oder schriftlich im Bauamt, der Gemeinde Pöhl, OT Jocketa Kurze Straße 5, 08543 Pöhl abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat beschlossen, zeitglich die Beteiligung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Außenbereichsatzung unberücksichtigt bleiben. Wenn Einwendungen bei der Beteiligung nicht oder verspätet erfolgen, ist ein Normenkontrollantrag unzulässig.

Die Aufstellung der Außenbereichsatzung wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt. Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs.1 BauGB und §4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß §13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß §2a BauGB, die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach §3 Abs. 2Satz BauGB, sowie die zusammenfassende Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB für dieses Planverfahren entbehrlich. §4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planungsunterlagen sind gemäß §4 Abs. 4 Satz1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet auf den offiziellen Internetseiten der Gemeinde Pöhl unter www.poehl.de sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zur Einsichtnahme eingestellt.

Gemeinde Pöhl, 16.12.2022

Erik Jung

Bürgermeister

Kontaktperson

Peter Sprandel

Sachbearbeiter

Tel.:037439/74021

E-Mail: bauamt@gemeinde-poehl.de

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