Beschluss Satzung der Gemeinde Pöhl über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zu den Hofwächtern“ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S.3634) – zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI.I S. 1057) i. V. m. der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBL. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.12.2018 (SächsGVBI. S.7706) beschließt der Gemeinderat Pöhl in seiner öffentlichen Sitzung am 17.11.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Zu den Hofwächtern" auf den Flurstücken 12/3, 12/4, 12/5, 12/6, 12/19, 12/26 und 12/27 der Gemarkung Neudörfel - bestehend aus der Planzeichnung Teil A und den Textlichen Festsetzungen Teil B als Satzung (Anlage 1).
Beschluss Billigung der Begründung mit Umweltbericht „Zu den Hofwächtern“ Die Begründung und der Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben und Erschließungsplan "Zu den Hofwächtern" werden gebilligt (Anlage 2). Der Beschluss des Bebauungsplanes ist als dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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