Bebauungsplan Stadt Penig Erneute Beteiligung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges Heizhaus Flender"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.04.2021 bis 28.05.2021
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 16.07.2020 mit Beschluss-Nr. 07/07 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage ehem. Heizhaus Flender“ in der Fassung vom 06.07.2020 einschließlich Begründung incl. Umweltbericht mit Anlagen 1-4 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der Grundlage des Umweltberichts, der Gutachten und der Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind, verfügbar:

  • Umweltbericht (Stand: Juni 2020)
  • Anlage 1 Grünordnungsplan (Stand: 06.07.2020)
  • Anlage 2 Artenschutzgutachten (Stand: 06.07.2020)
  • Anlage 3 Erstaufforstung (Stand: 06.07.2020)
  • Anlage 4 Gegenüberstellung der Konflikte und landschaftspflegerischen Maßnahmen ((Stand: 06.07.2020)

Folgende, nach Einschätzung der Stadt Penig wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

Landratsamt Mittelsachsen vom 09.06.2020

  • Ausführungen zur Waldfunktion und zur notwendigen Waldumwandlung (Anlegung von neuem Wald)
  • Belange des Artenschutzes (u.a. können durch die Gehölzfällungen Verluste an Bruthabitaten von im Plangebiet brütenden Vögeln und ein Verlust von Jagdhabitaten von Fledermäusen  entstehen)
  • Umfang und Detaillierungsgrad der erforderlichen Umweltprüfung
  • Ausführungen zum Schutzgut Boden
  • Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen

Planungsverband Region Chemnitz vom 26.05.2020

  • Nichtbeeinträchtigung der Belange des Hochwasserschutzes, Land- und Forstwirtschaft sowie Schutz der Kulturlandschaft

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 03.06.2020

  • Aussagen zum Baugrund - Schutzgut Boden

Sächsisches Oberbergamt vom 12.05.2020

  • Vorhaben liegt im Geltungsbereich, in dem bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden
  • Altbergbauobjekte
  • Verweis auf die in Nachbarschaft zum Vorhaben befindliche Kiesgrube
  • Lage innerhalb des Erlaubnisfeldes „ENORA“

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist folgender Abbildung zu entnehmen.

Ziele und Zweck der Planung

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien – Freiflächen-Photovoltaikanlage festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.

Im derzeitig gültigen und genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Penig ist das Plangebiet als Industriegebiet ausgewiesen. Somit muss eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge der bereits laufenden Fortschreibung als Sondergebiet Photovoltaik mit entsprechender Zweckbestimmung erfolgen.

Der Entwurf mit Begründung sowie dem Umweltbericht, dem Artenschutzfachbeitrag, dem Grünordnungsplan und den anderen vorgenannten Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 27.4.2021 bis einschließlich 27.5.2021 in der Stadtverwaltung Penig, Zimmer 401, Markt 6 in 09322 Penig, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt: 

Montag              9.00 – 11.30 und 12.30 – 14.30 Uhr

Dienstag            9.00 – 11.30 und 12.30 – 18.00 Uhr

Donnerstag       9.00 – 11.30 und 12.30 – 15.00 Uhr

Freitag               8.00 – 11.30 Uhr   

* Trotz der Einschränkungen durch die  Covid-19 Pandemie ist der Zugang zur Stadtverwaltung Penig und damit die Einsichtnahme auch vor Ort unter Beachtung von Hinweisen  möglich. Die Zugangsmöglichkeit besteht nach vorheriger Anmeldung oder Terminvereinbarung und  gemäß den Hinweisen im Eingangsbereich des Rathauses während der o.a. Dienstzeiten.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.penig.de/kommunalpolitik/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Penig, den 16.4.2021

gez.

A. Wolf                                                           Siegel

Bürgermeister

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Stadtverwaltung Penig

Manuela Tschök-Engelhardt

Markt 6

09322 Penig

Tel. 037381 959-30

E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de

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