Bebauungsplan Stadt Penig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Kiessandtagesbau Penig" - Vorentwurf, Beschluss Nr. 07/06 vom 16.07.2020

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.08.2020 bis 16.09.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 16.07.2020 mit Beschluss-Nr. 07/06 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet ehemaliger Kiessandtagebau Penig“ in der Planfassung vom April 2020, bestehend aus Teil A – Planzeichnung Maßstab 1:1000, Teil B – Text, Begründung mit Umweltbericht und 5 Anlagen, darunter Erfassung von Biotoptypen, Flora und Fauna, Angaben zum Artenschutz sowie eine vorläufige Geräuschimmissionsprognose (Stand April 2020) und Begründung (Stand April 2020), gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Stadt Penig beabsichtigt, für den nördlich von Penig und östlich der Bundesautobahn A72 gelegenen Kiessandtagebau auf einer Fläche von ca. 6 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet zu schaffen. Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger Bebauungsplan erstellt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist der Abbildung zu entnehmen.

Ziele und Zweck der Planung

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festzusetzen. Zulässig sein sollen u. a. die Errichtung und der Betrieb eines Autohofes mit Tankstelle und Beherbergungsbetrieb und andere Nebeneinrichtungen.

Im derzeitig gültigen und genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Penig ist das Plangebiet als Sukzessionsfläche Bergbaufolgelandschaft ausgewiesen. Aktuell unterliegt das Plangebiet dem Bergrecht. Somit muss eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes als Gewerbegebiet erfolgen.

Der Vorentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.08.2020 bis einschließlich 16.09.2020 in der Stadtverwaltung Penig, Diensträume Zimmer-Nr. 401/402 der Finanz- und Bauverwaltung, Markt 6 in 09322 Penig, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt: 

Montag: 9.00 – 11.30 und 12.30 – 13.30 Uhr,
Dienstag: 9.00 – 11.30 und 12.30 – 18.00 Uhr,
Donnerstag: 9.00 – 11.30 und 12.30 – 15.00 Uhr,
Freitag: 8.00 – 11.30 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.penig.de/kommunalpolitik/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Penig, den 29.07.2020
 

Eulenberger                                        Siegel
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Amtsleiterin Finanz- und Bauverwaltung
Manuela Tschök-Engelhardt
Markt 6
09322 Penig

Tel. 037381 / 959-30
E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de

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