Bebauungsplan Stadt Penig Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges Heizhaus Flender", Penig

  • Status Beendet
  • Zeitraum 28.03.2020 bis 06.05.2020
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Penig hat in seiner Sitzung am 19.03.2020 mit Beschluss-Nr. 04/05 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage ehem. Heizhaus Flender“ in der Fassung vom 01. März 2019 einschließlich Begründung und dem Grünordnungsplan (Stand Februar 2020) und Begründung (Stand Februar 2020) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
 

Die Stadt Penig beabsichtigt, für das nördlich von Penig und östlich der Bundesautobahn A72 gelegene ehemalige Heizhaus Flender auf einer Fläche von ca. 4 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen. Gegenstand der Planung und Umsetzung des Vorhabens bilden die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 3.324 kWp (Peak) zur Umwandlung von Solarenergie in elektrischen Strom und Einspeisung in das öffentliche Netz. Aufgrund der Art und des Umfangs sowie der Lage des Vorhabens im Außenbereich wird zur Schaffung des Baurechts die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Gleichzeitig ist eine entsprechende Ausweisung Voraussetzung für die Förderfähigkeit nach dem EEG und damit der Wirtschaftlichkeit der Anlage. Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 4 BauGB als vorzeitiger und vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ist folgender Abbildung zu entnehmen.

Ziele und Zweck der Planung

Die vorliegende Planung verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Landschaftsbildes, das Planungsgebiet als Sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung für die Nutzung erneuerbarer Energien – Freiflächen-Photovoltaikanlage festzusetzen. Zulässig sein sollen die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl. der zugehörigen Nebenanlagen.

Im derzeitig gültigen und genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Penig ist das Plangebiet als Industriegebiet ausgewiesen. Somit muss eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes als Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung erfolgen.

Der Vorentwurf mit Begründung und den anderen vorgenannten Unterlagen wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 07.04.2020 bis einschließlich 06.05.2020 in der Stadtverwaltung Penig, Diensträume Zimmer-Nr. 401/402 der Finanz- und Bauverwaltung, Markt 6 in 09322 Penig, während der nachfolgend genannten Zeiten öffentlich ausgelegt: 

Montag: 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 13.30 Uhr 
Dienstag: 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 11.30 Uhr.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter https://www.penig.de/kommunalpolitik/bauleitplanung/bebauungsplaene sowie im Landesportal Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Verfassers vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Penig, den 20.03.2020

Eulenberger                                        Siegel
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Maunuela Tschök-Engelhardt
Markt 6
09322 Penig

Tel. 037381 / 959-30
E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de
 

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Stadtverwaltung Penig
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Gegenstände

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  • Erläuterungsbericht Photovoltaikanlage
  • Grünordnungsplan
  • Photovoltaikanlage Vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Satzungsbeschluss

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