Außenbereichssatzung Stadt Penig Aufstellungsbeschluss

Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung zur Außenbereichssatzung „Lunzenauer Straße“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 04.02.2020 bis 04.03.2020
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Planzeichnung

Begründung:

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung umfasst die Flurstücke 717/4 teilw., 716/3 teilw., 716/8, 716/9, 716/10, 720/2, 720/3, 720/4, 720/5, 720/6, 720/7, 720/8, 720/12, 720/13 und 717/3, der Gemarkung Penig, Stadt Penig. Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Außenbereichssatzung soll den Bestand an baulichen Anlagen sichern und für die künftige Entwicklung eine Wiederbebauung nach bspw. Abriss ermöglichen.

Das Flurstück 717/3 der Gemarkung Penig ist bei der Planung der Außenbereichssatzung nicht berücksichtigt worden. Es grenzt direkt an die Flurstücke 717/8 und 717/6, welche im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung liegen.

Die Eigentümer des Flurstückes 717/3 stellten 2003 und 2007 Anträge auf Vorbescheid nach § 75 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO). Beide Anträge wurden abgelehnt, da der beantragte Standort nach § 35 BauGB im Außenbereich liegt.

Städtebaulich gesehen spricht nichts gegen eine Aufnahme des Flurstücks in den Geltungsbereich der Außenbereichssatzung.

Die Erschließung des Flurstücks ist nach Schreiben vom 09.09.2019 durch die Eigentümerin gesichert.

Bei Aufstellung der Satzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Absatz 4 bleibt unberührt.

Kontaktperson

Stadtverwaltung Penig
Manuela Tschök-Engelhardt
Markt 6
09322 Penig

Tel. Nr. 037381 / 959-30

E-Mail: manuela.engelhardt@penig.de

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