Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ in der Fassung vom 01.03.2023 wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im Regelverfahren nach BauGB.
Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgt aufgrund der Änderung der Verfahrensführung. Das ursprünglich geplante vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB wurde in ein Regelverfahren geändert. Inhaltlich entsprechen die jetzt ausliegenden Unterlagen den vorherigen Entwurfs-unterlagen. Eine Änderung erfolgt nicht.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ mit einer Gesamtgröße von ca. 0,45 ha befindet sich im Nordwesten des Ortsteiles Wiederau, nördlich der vorhandenen Wohnbebauung der Straße „Altsiedlung“. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der Straße „Altsiedlung“ mit ein.
Das Areal wird im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden und Osten durch Siedlungsbereiche umringt.
Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 138/5 der Gemarkung Wiederau teilweise ein.
Der nachfolgende Ausschnitt aus der Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.
Zu den Planunterlagen des Vorentwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 01.03.2023, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:
Anlage 1: Darlegung der Umweltbelange
Anlage 2: Flächenstudie
Anlage 3: Hochwassergefahrenkarten, Stadt Pegau, Blatt 03
Anlage 4: Hydrologisches Gutachten
Anlage 5: Unterlagen zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ in der Fassung vom 01.03.2023 in der Zeit vom
19.12.2023 bis 19.01.2024
im Internet auf der Homepage der Stadt Pegau sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:
https://www.stadt-pegau.de/
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/beteiligung/themen
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet steht eine öffentliche Auslegung der Unterlagen in der Stadt Pegau im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung.
Stadtverwaltung Pegau, Zimmer 3, Markt 12, 04523 Pegau
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr / 13.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist von jedermann elektronisch übermittelt werden oder bei Bedarf auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
sekretariat@pegau.de
bzw.
Stadtverwaltung Pegau, Markt 1, 04523 Pegau
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
Herr Kalisch
Stadt Pegau
Bauamtsleiter
Tel.: 034296/98016
p.kalisch@pegau.de