Bebauungsplan Stadt Pegau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Wohngebiet "Altsiedlung Wiederau"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.05.2023 bis 26.06.2023
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bebauungsplan Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“
in der Stadt Pegau

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ in der Fassung vom 01.03.2023 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ mit einer Gesamtgröße von ca. 0,45 ha befindet sich im Nordwesten des Ortsteiles Wiederau, nördlich der vorhandenen Wohnbebauung der Straße „Altsiedlung“. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der Straße „Altsiedlung“ mit ein.

Das Areal wird im Norden und Westen durch landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden und Osten durch Siedlungsbereiche umringt.

Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 138/5 der Gemarkung Wiederau teilweise ein.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 01.03.2023, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Anlage 1:             Darlegung der Umweltbelange

Anlage 2:             Flächenstudie

Anlage 3:             Hochwassergefahrenkarten, Stadt Pegau, Blatt 03

Anlage 4:             Hydrologisches Gutachten

Anlage 5:             Unterlagen zur Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet

               

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) werden die Planungsunterlagen des Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet „Altsiedlung Wiederau“ in der Fassung vom 01.03.2023 in der Zeit vom

15.05.2023 – 16.06.2023

in der Stadtverwaltung Pegau, Zimmer 3, Markt 12, 04523 Pegau öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail (sekretariat@pegau.de) oder schriftlich eingereicht und zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Unterlagen zum Entwurf sind zusätzlich über das Internetportal der Stadt Pegau:

https://www.stadt-pegau.de

und über das Zentrale Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de

einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Kontaktperson

Herr Kalisch

Amtsleiter Bauverwaltung

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.