Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Pegau Erneute Beteiligung

Wohngebiet "Zum Marktsteg" Elstertrebnitz/Trautzschen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 16.05.2022 bis 30.05.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Elstertrebnitz über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum überarbeiteten Entwurf

des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zum Marktsteg"

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zum Marktsteg" in der Fassung vom 14.04.2022 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung erfolgt eingeschränkt mit einem verkürzten Zeitraum.

Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach§ 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach§ 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit einer Gesamtgröße von ca. 2,75 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Trautzschen. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der Straße

„D" mit ein. Die westliche Grenze des B-Planes orientiert sich am Verlauf des vorhandenen Weges

,,Marktsteg". Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden:                   durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Osten und Süden:    durch Siedlungsfläche (Ortsteil Trautzschen)

im Westen:                   durch landwirtschaftliche Nutzfläche (bzw. den Weg „Marktsteg")

Der Geltungsbereich schließt die Flurstücke 183/h, 183/1, 183/q, 183/r sowie einen Teil des Flurstücks 493 der Gemarkung Trautzschen ein.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

 

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1

 



 

 

 

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und nachrichtliche übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom lS.12.2021, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Al - Darlegung der Umweltbelange

A2 - Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung A3 - Bebauungsvorschlag

A4 - Wohnbedarfsermittlung AS - Baugrundgutachten

AG - Nachweis Löschwasserversorgung

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Entwurfsfassung vom lS.12.2021 haben sich für die Planung wesentliche Änderungen und Anpassungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen und eine erneute öffentliche Auslegung gemäߧ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen.

Folgende (wesentliche) Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung vom lS.12.2021 haben sich ergeben:

  • Festsetzung 1.6.1 zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers auf den privaten Grundstücken wurde geändert
  • Überarbeitung der Aussagen zum Immissionsschutz
  • Ergänzung eines Hinweises zum Insektenschutz
  • Konkretisierung der Ausführung zum Bodenschutz
  • Konkretisierung der Ausführungen zum Artenschutz (artenschutzrechtliche Vorgabe VS)

Die Änderungen sind sowohl in der Planfassung als auch in der Begründung farblich rot abgesetzt um eine bessere Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Stellungnahmen sind ausschließlich zu den dargestellten Änderungen vorzubringen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB) werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom

16.05.2022 bis einschließlich 30.05.2022

in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnitz, D 64, 04523 Elstertrebnitz währen der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten

 

Montag: Dienstag: Mittwoch:

 

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 16.00 Uhr

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 18.00 Uhr

08.00 bis 11.30 Uhr

 

Donnerstag:                                    13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:             08.00 bis 11.30 Uhr

erfolgen.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die Unterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Elstertrebnitz sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

https://www.elstertrebnitz.de https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat .

David Zühlke

Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeinde Elstertrebnitz, D64, 04523 Elstertrebnitz

Tel.: 03429672825

Mail: gemeinde-elstertrebnitz@t-online.de

 

Planungsbüro PLA.NET Sachsen GmbH, Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln OT Kemmlitz

Tel.: 03436231650

Mail: gabi.hannss@planernetzwerk.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Umweltbelange
  • Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung
  • Bebauungsvorschlag
  • Wohnbedarfsermittlung
  • Baugrundgutachten
  • Nachweis Löschwasserversorgung

Informationen

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