Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Pegau Öffentliche Auslegung

Wohngebiet "Zum Marktsteg" Elstertrebnitz/OT Trautzschen

  • Status Beendet
  • Zeitraum 14.02.2022 bis 18.03.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Gemeinde Elstertrebnitz über die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zum Marktsteg" im OT Trautzschen

Der Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Zum Marktsteg" in der Fassung vom 15.12.2021 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB} werden die Planungsunterlagen in der Zeit vom

14.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022

in der Gemeindeverwaltung Elstertrebnltz, D 64, 04523 Elstertrebnitz öffentlich ausgelegt.

Stellungnahm n können von jedermann während der Auslegungsfrist per E-Mail, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der üblichen Dienstzeiten

 

Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag:

 

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 16.00 Uhr

08.00 bis 11.30 und 13.00 bis 18.00 Uhr

08.00 bis 11.30 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

08.00 bis 11.30 Uhr

 

erfolgen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes mit einer Gesamtgröße von ca. 2,75 ha befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Trautzschen. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der Straße

„D" mit ein. Die westliche Grenze des 8-Planes orientiert sich am Verlauf des vorhandenen Weges

,,Marktsteg". Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

im Norden:                  durch landwirtschaftliche Nutzfläche

im Osten und Süden:    durch Siedlungsfläche (Ortsteil Trautzschen)

im Westen:                  durch landwirtschaftliche Nutzfläche (bzw. den Weg „Marktsteg")

Der Geltungsbereich schließt die Flurstücke 183/h, 183/1, 183/q, 183/r sowie einen Teil des Flurstücks 493 der Gemarkung Trautzschen ein.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

 

TRAUTZSCHEN

 

18311

 

f

 

 

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung {Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und nachrichtliche übernahmen und Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 15.12.2021, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Al - Darlegung der Umweltbelange

A2 - Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung

  • A3 - Bebauungsvorschlag

A4 - Wohnbedarfsermittlung AS - Baugrundgutachten

A6 - Nachweis Löschwasserversorgung

Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Zum Marktsteg" in der Fassung vom 15.12.2021 mit Begründung und inkl. Anlagen in der Zeit vom 14.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Elstertrebnitz sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://www.elstertrebnitz.de https://buergerbeteiligung.sachsen.de

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSIG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Zum Marktsteg" im Zeitraum der Offenlegung in der Gemeindeverwaltung, D 64 in 04523 Elstertrebnitz im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans Bebauungsplanes Wohngebiet ,,Zum Marktsteg" in der Fassung vom 15.12.2021 ist nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034 296 / 728 25 möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034 296 / 728 25 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail gemeinde-elstertrebnitz@t-online.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat .

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D.Zühlke

Bürgermeister

Kontaktperson

Planungsbüro PLA.NET Sachsen GmbH

Straße der Freiheit 3

04769 Mügeln

Bearbeiter: Herr Forberig

Tel.: 03436231650

 

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbelange
  • Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung
  • Wohnbedarfsermittlung
  • Bebauungsvorschlag
  • Baugrundgutachten
  • Nachweis Löschwasserversorgung

Informationen

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