Bebauungsplan Stadt Pegau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Wohngebiet Zeitzer Straße 13" in Pegau

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.11.2021 bis 17.12.2021
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Planzeichnung

Bebauungsplan „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“ in der Stadt Pegau

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“ in der Fassung vom 28.06.2021 wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Die Verfahrensführung erfolgt im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Dabei wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“ mit einer Gesamtgröße von ca. 0,36 ha befindet sich im Westen der Stadt Pegau, südlich der Zeitzer Straße. Der Geltungsbereich schließt einen Teil der „Zeitzer Straße“ mit ein.

Das Areal wird im Norden durch die vorhandene Wohnbebauung an der Zeitzer Straße begrenzt und erstreckt sich in Richtung Süden. Die Umgrenzung orientiert sich an den vorhandenen Flurstücksgrenzen. Der Geltungsbereich wird von Wohnbaugrundstücken mit offener und geschlossener Bauweise und von Grünflächen mit unterschiedlicher Nutzung umringt.

Der Geltungsbereich schließt Flurstücke 90, 571/5 (komplett) und 2599 (teilweise) der Gemarkung Pegau ein.

Die dargestellte Planzeichnung verdeutlicht die Lage des Plangebietes.

Zu den Planunterlagen des Entwurfes gehören die Planzeichnung (Teil A), die textlichen Festsetzungen (Teil B) und die Hinweise (Teil C) in der Fassung vom 28.06.2021, sowie die Begründung mit folgenden Anlagen:

Darlegung der Umweltbelange

Artenschutzfachbetrag

Stellungnahme zur Löschwasserversorgung

Die öffentliche Auslegung erfolgt unter Beachtung des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG). Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“ in der Fassung vom 28.06.2021 mit Begründung und inkl. Anlagen in der Zeit vom

11.11.2021 bis 17.12.2021

im Internet auf der Homepage der Stadt Pegau sowie dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen unter den folgenden Links zugänglich gemacht:

http://www.stadt-pegau.de

http://buergerbeteiligung.sachsen.de

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG liegen unter Beachtung der aktuellen Coronaschutzbestimmungen die vollständigen Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Zeitzer Straße 13“ in der Fassung vom 28.06.2021 in dem Zeitraum der Offenlegung im Rathaus, Markt 12, 04523 Pegau, Zimmer 3, im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Pegau, 15.10.2021

R ö s e l                                                                                               (Siegel)

Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Pegau, Markt 1, 04523 Pegau

Herr Grothe, Tel.: 03429698016, Mail: grothe.bauamt@pegau.de

Planungsbüro PLA.NET Sachsen GmbH, Straße der Freiheit 3, 04769 Mügeln/OT Kemmlitz

Tel.: 03436231650, Mail: info@planernetzwerk.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Anlage 1 Umweltbelange
  • Anlage 2 Artenschutzfachbeitrag
  • Anlage 3 Stellungnahme Brandschutzbehörde

Informationen

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