Bebauungsplan Stadt Pegau Beschluss

Bebauungsplan Wohngebiet "Schlossfabrik" Pegau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.02.2021 bis 02.02.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung Bebauungsplan nach § 13 a BauGB

„Wohngebiet Schlossfabrik“

Der Stadtrat hat am 09.12.2020 mit Beschluss Nr. 142/11/20 auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossfabrik“ als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossfabrik“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, liegt im Bauamt der Stadt Pegau zu den bekannten Öffnungszeiten Mo. 9-12, Die. 9-12 und 14-18, Do. 9-12 und 14-17, Fr. 9-12 Uhr, öffentlich aus.

Nach § 125 Abs. 1 BauGB sind Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Pegau unter Darlegung des die Verletzungen begründeten Inhaltes geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 4 Abs. 3 und 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entscheidungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile aufgetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die Satzung tritt am 05.02.2021 in Kraft

Frank Rösel

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Pegau

Herr Grothe

Amtsleiter Bau- und Ordnungsamt

Markt 1

04523 Pegau

Tel.: 03429698016

mail: grothe.bauamt@pegau.de

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Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Darlegung Umweltbelange
  • Schalltechnische Untersuchung

Informationen

Übersicht
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