Außenbereichssatzung Stadt Pausa-Mühltroff Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 14.04.2025 bis 20.05.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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BEKANNTMACHUNG

der Öffentlichkeitsbeteiligung – öffentliche Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Pausa-Mühltroff hat seiner öffentlichen Sitzung vom 27.03.2025 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff in der Fassung vom 13.03.2025, bestehend aus Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, sowie die Begründung zum Satzungsentwurf gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

Begründung: Das Flurstück 896b befindet sich laut der rechtskräftigen Innenbereichssatzung (genehmigt 1999) im Außenbereich. Der Abschnitt der Kornbacher Straße ist wohnbaulich geprägt, die gegenüberliegende Straßenseite ist bereits mit mehreren Wohngebäuden bebaut. Das Satzungsgebiet ist voll erschlossen und über öffentliche Wege erreichbar. Es ist daher städtebaulich vertretbar, das Flurstück 896b in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einzubeziehen. Für das Flurstück besteht eine konkrete Bebauungsabsicht. Die Stadt PausaMühltroff will unter Beachtung der städtebaulichen Situation, durch Aufstellung dieser Ergänzungssatzung die Zulassungsvoraussetzungen schaffen, um dieser Bebauungsabsicht eines Ortsansässigen Rechnung tragen zu können. Naturschutzgebiete, Nationalparks, Nationale Naturmonumente, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete oder Naturparks sind durch die Planung nicht berührt. Europäische Schutzgebiete im Sinne des § 22 SächsNatG (FFH- und SPA-Gebiete) werden durch die Satzung nicht tangiert. Weshalb von negativen Auswirkungen auf diese Schutzgebiete nicht auszugehen ist. Ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan ist nicht vorhanden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes können daher der Aufstellung der Ergänzungssatzung nicht entgegenstehen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung wurden bei der Planung berücksichtigt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 896b“, Ortsteil Mühltroff in der Fassung vom 13.03.2025 mit Begründung wird im Zeitraum

vom 14.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025

auf der Internetseite der Stadt Pausa-Mühltroff https://www.stadt-pausamuehltroff.de/blog/tag/amtliche-bekanntmachungen/ und im Landesportal Sachsen https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sachsen/startseite veröffentlicht und kann dort von Jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff, während der folgenden Dienststunden:

Montag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Dienstag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag 7:00 – 12:00 und 12:30 – 16:00 Uhr

Freitag 7:00 – 12:15 Uhr

sowie zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bauamt@stadt-pausamuehltroff.de und/oder info@nh-projekt.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten des Bauamtes zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadtverwaltung Pausa-Mühltroff, Bauamt, Neumarkt 1, 07952 Pausa-Mühltroff gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 13 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren, abgesehen wird.

Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt. Zugleich werden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich über die Veröffentlichung des Entwurfs in Kenntnis gesetzt.

Kontakt

Frau

Ramona Roth

Sachgebietsleiterin Bauamt

Tel.: 037432 - 60361

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung
  • Planzeichnung
  • Bekanntmachung

Informationen

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