Bebauungsplan Gemeinde Panschwitz-Kuckau Öffentliche Auslegung

1. Änderung der Ergänzungssatzung "Ostro Burgwallstraße" der Gemeinde Panschwitz-Kuckau

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 23.10.2024 bis 29.11.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung


 BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ostro-Burgwallstraße“ der Gemeinde Panschwitz- Kuckau

Der Gemeinderat der Gemeinde Panschwitz- Kuckau hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 den Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung „Ostro – Burgwallstraße“ in der Fasssung vom 19.09.2024 einschließlich Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage bestimmt. Das Gebiet befindet sich im Ortsteil Ostro und beinhaltet die Flurstücke 38/4 und 38/2 der Gemarkung Ostro.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom 24.10.2024 – 29.11.2024 während der Dienstzeiten im Gemeindeamt der Gemeinde Panschwitz- Kuckau (01920 Panschwitz- Kuckau, Poststraße 8) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die gesamten Planunterlagen können parallel dazu innerhalb des genannten Zeitraums auch im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen und auf der Internetseite der Gemeinde Panschwitz- Kuckau (gemeinde@panschwitz-kuckau.de) eingesehen werden.


Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Panschwitz-Kuckau vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Ergänzungssatzung gemäß §4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Markus Kreuz
Bürgermeister
 

Kontaktperson

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang